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In der Elternbeirat FAQ sind Fragen und
Antworten, die
von den Eltern an den EB gestellt wurden zusammengefasst:
F:
Was ist eine Zahnrettungsbox?
A: Die Zahnrettungsbox im Thomizil bietet die bestmögliche
Chance, dass ein
ausgeschlagener Zahn wieder vom Zahnarzt eingesetzt werden kann. In der
Box ist das Überleben der Zahnzellen über mindestens 24 Stunden
gewährleistet. Zeit genug also, nach dem Unfall einen Notfalldienst
aufzusuchen und den Zahn ggf. wieder einzusetzen.
F: Wie verfährt das
Thomizil bei sichtbar kranken Kindern?
A: Grundsätzlich hat das Thomizil als
Einrichtung Hausrecht und kann
immer verlangen, dass Eltern ihre sichtbar kranken Kinder gleich
wieder mitnehmen oder früher abholen.
Darüberhinaus gibt es noch einige (meist extreme) Infektionen, bei
denen ein ärztliches Attest eingefordert werden kann: Infektiöse
Enteritis (bspw. Salmonellen, bis zum 6.Lebensjahr), Impetigo
contagis, Kopfläuse (bei wiederholtem Befall), Scabies (Krätze),
Lungentuberkulose, Diphterie, EHEC, Typhus, Shigellose / Ruhr,
Cholera, Pest, Poliomyelitis und Virale Härnorrhag, Fieber. Bei selten
auftretenden Fällen (z.B. Madenwürmer) kann sich das Thomizil jederzeit
im Staatlichen Gesundheitsamt beraten lassen.
Staatliches
Gesundheitsamt Erlangen / Schubertstraße 14, 91052 Erlangen /
Tel: 09131 71440
F: Welche Medikamente
werden den Kindern vom Thomizil-Team gegeben?
A: Medikamente werden den Kindern bis auf
wenige Ausnahmen (z.B. chronische Erkrankungen) vom Team nicht gegeben.
Dies betrifft auch 'harmlose' Medikamente wie z.B. Globuli. Den Eltern
wird geraten, sich gegebenenfalls beim Arzt nach Medikamenten zu
erkundigen, die nur zwei Mal täglich gegeben werden müssen.
F: Der Fotograf
wird seit
2009 nicht mehr vom Thomizil-Team unterstützt. Gibt es trotzdem noch
Gruppenfotos?
A: Ja,
die wird es wieder geben. Der Termin für die Gruppenfotos steht noch
nicht fest, wird aber vorher bekannt gegeben.
F: Warum sind unsere
Schließ- und
Öffnungszeiten so wie sie sind?
A: Laut dem bayerischen Erziehungs- und
Bildungsplan von 2006, ist Bildung erst ab einer durchgehenden
Betreuungs-/Förderzeit von täglich mindestens 4 Stunden möglich.
Bei einer Buchungszeit von 4 Stunden und mehr wird das Kinderzentrum
von Land und Kommune erheblich bezuschusst.
Durch die aktuelle Regelung der Öffnungs- und Schließzeiten ist
gewährleistet, dass der Anspruch auf Zuschüsse besteht.
F: Findet die gestaffelte
Essensgelderhöhung
auch bei gleichbleibenden Preisen statt?
A: Die gestaffelte Essensgelderhöhung findet
nur Anwendung
bei gestiegenen Preisen.
F:
Wann gibt es eine Rampe
für Kinderwägen am Thomizil?
A: Aus baurechtlichen Gründen ist eine Rampe
nicht
möglich, die Fläche für den Auslauf ist zu klein.
F:
Wie sieht die Sprachförderung
bei Kindern nicht deutschsprachiger
Herkunft aus?
A: Die Kinder nicht deutschsprachiger
Herkunft dürfen im
Jahr vor der Einschulung an der Deutschoffensive
teilnehmen. Zur Zeit werden die teilnehmenden Kinder an zwei
Tagen
pro Woche zum
Deutschkurs in die Schule gebracht. Zusätzlich
findet eine Fördereinheit pro Woche im Thomizil statt.
Gesamtumfang des freiwilligen Kurses ist derzeit 240 Stunden. Kinder
die keinen Mittagsplatz haben, erhalten ausschließlich zur Teilnahme am
Kurs einen Mittagsplatz.
Die
FAQ wird laufend
ergänzt.
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